Angelstelle Seebrückenkopf Binz
Das Angeln am Brückenkopf der Seebrücke Binz ist zu folgenden, in der Seebrückensatzung festgelegten Zeiten gestattet:
- 01. Mai bis 30. September von 19 bis 7 Uhr
- 01. Oktober bis 30. April ganztägig
Vorraussetzung sind ein Fischereischein und die Angelerlaubnis für das Küstengewässer.
Beschreibung
Das Angeln ist am Brückenkopf der Seebrücke Binz zu folgenden Zeiten gestattet:
- 01. Mai bis 30. September des Jahres in der Zeit von 19 bis 7 Uhr
- 01. Oktober bis 30. April des Jahres ganztägig
Das Ausnehmen und die Verarbeitung des Fanges auf der Seebrücke sind verboten. Durch das Angeln darf die allgemeine Nutzung der Seebrücke nicht eingeschränkt werden.
Diese und weitere Verhaltensregeln sind in der >> Seebrückensatzung des Ostseebades Binz nachzulesen.
1. VORAUSSETZUNG: FISCHEREISCHEIN
In Mecklenburg-Vorpommern besteht mit Vollendung des 14. Lebensjahres für den Fischfang an allen Gewässern des Landes die Fischereischeinpflicht.
Für den Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit – als
Sachkundedokument – muss das Wissen im Umgang mit den Fischen und der
Natur im aquatischen Bereich durch das erfolgreiche Bestehen einer
Fischereischeinprüfung nachgewiesen werden.
Es besteht die Möglichkeit, einen zeitlich befristeten Fischereischein, den sogenannten Touristenfischereischein, für maximal 28 aufeinanderfolgende Tage zu
erwerben. Diesen musst du im Vorfeld oder »spontan« vor Ort direkt bei der Gemeindeverwaltung Binz beantragen.
>> Hier findest du den Antrag auf Ausstellung eines Touristenfischereischeins
Dieser kann mehrfach im Jahr erteilt oder – der erstmals im
Jahr erteilte Touristenfischereischein – mehrfach im
Jahr verlängert werden. Da hierfür keine Prüfung abzulegen ist,
erhält der Antragsteller eine Broschüre mit den zu beachtenden Regeln
für eine fischwaidgerechte Handhabung der Handangeln und der gefangenen
Fische. Der Touristenfischereischein gilt innerhalb der Befristung wie ein
Fischereischein auf Lebenszeit.
2. VORAUSSETZUNG: ANGELERLAUBNIS
In Mecklenburg-Vorpommern wird für das Angeln neben dem Fischereischein eine Angelerlaubnis für das jeweilig zu beangelnde Gewässer benötigt. Eine Angelerlaubnis für die Seebrücke Binz erhältst du an folgenden Stellen:
- Besucherzentren und Touristinformationen des BINZER BUCHT TOURISMUS
Haus des Gastes · Heinrich-Heine-Straße 7 · Binz
Besucherinfo Seebrücke · Binz - Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Jasmunder Straße 11 · Binz
Sowohl der Fischereischein, als auch die Angelerlaubnis sind beim Angeln (im Original) mitzuführen.
Ausführliche Informationen zum Thema Fischereiangelegenheiten findest du auf der >> Website der Gemeinde Ostseebad Binz.
Kontakt
Adresse
Seebrücke
18609 Ostseebad Binz
Verwaltungsadresse
Gemeinde Ostseebad Binz - Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus
Heinrich-Heine-Straße 7
18609 Ostseebad Binz